Das anwaltliche Berufsrecht gilt vielen als antiquiert. Jedenfalls setzt es Anwälten bei der Mandatsakquise engere Grenzen als normalen Gewerbetreibenden. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) hat kürzlich entschieden, dass eine Online-Plattform für die Vermittlung von Erstmandaten keine Vermittlungsprovision verlangen darf. Das Urteil wurde im aktuellen Anwaltsblatt kritisch besprochen. Der Artikel ist hier zu finden: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/vermittlungsprovision-fuer-online-mandantenakquise-verboten
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