Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Beanstandung von Bewertungen im Internet eine Rechtsdienstleistung darstellen kann. Was bedeutet das für Unternehmer, die sich gegen negative Bewertungen wehren wollen?
Unternehmer, die sich gegen negative Bewertungen wehren möchten, sollten sich bewusst sein, dass dies eine Rechtsdienstleistung darstellen kann. Das bedeutet, dass sie sich an einen Anwalt wenden müssen, um eine solche Beanstandung durchzuführen. Die Entscheidung des OLG Hamburg schützt damit die Anwälte vor zuviel Wettbewerb und erschwert spezialisierten Agenturen, preisgünstigere Alternativen anzubieten. Umgekehrt erhalten Unternehmen dadurch aber auch qualifizierte Beratung und können so auch im Falle von Falschberatung einfacher Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Quelle: OLG Hamburg Urteil vom 01.11.2023 – 5 U 25/23
Beanstandung von Bewertungen kann Rechtsdienstleistung sein (beck.de)