Der chinesische Anbieter Huawei fordert von dem Hersteller der Fritzboxen, der Firma AVM, 0,46 Euro für jedes seiner Geräte, das Wi-Fi-6-Techniken (IEEE 802.11ax) nutzt, an denen Huawei die Patentrechte hält.
In erster Instanz hat Huawei bereits Recht bekommen. AVM hat zwischenzeitlich mit einem Update reagiert.
Als Unternehmer, der Produkte mit integrierter Software vertreibt, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte von Lizenz- und Patentverletzungen zu informieren. Hier sind einige Empfehlungen, die Ihnen helfen können, solche Risiken zu vermeiden:
➡ Recherche: Bevor Sie ein neues Produkt auf den Markt bringen, sollten Sie sicherstellen, dass es keine bestehenden Patente oder Lizenzen gibt, die Ihre Arbeit beeinträchtigen könnten. Eine gründliche Recherche kann Ihnen helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
➡ Lizenzierung: Wenn Sie Software oder Technologie verwenden, die von einem anderen Unternehmen entwickelt wurde, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über eine gültige Lizenzvereinbarung verfügen. Eine Lizenzvereinbarung kann Ihnen das Recht geben, die Technologie zu nutzen, ohne Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum zu verletzen.
➡ Verträge: Wenn Sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie klare Verträge haben, in denen die Bedingungen Ihrer Zusammenarbeit festgelegt sind. Diese Verträge sollten auch Bestimmungen enthalten, die Sie vor möglichen Rechtsstreitigkeiten schützen.
➡ Schulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Patenten und Lizenzen. Stellen Sie sicher, dass sie wissen, welche Technologien und Verfahren geschützt sind und welche nicht. Dies kann dazu beitragen, Patentrechtsverletzungen zu vermeiden.
➡ Rechtsberatung: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Patente oder Lizenzen verletzen, sollten Sie sich an einen auf geistiges Eigentum spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Risiken einzuschätzen, und Ihnen Empfehlungen geben, wie Sie diese Risiken minimieren können.
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne kanzlei@lfr-law.de
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https://www.computerwoche.de/a/so-reagiert-avm-auf-die-huawei-klage,3698225?