Liebe Unternehmer und Geschäftsführer,
in diesen turbulenten Zeiten ist es unerlässlich, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Wirtschaftskrise stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Doch wie steht es um die außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer?
Quizfrage: Welche Aussage ist korrekt?
A) Der Eintritt einer schweren wirtschaftlichen Krise ist immer ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer.
B) Der BGH hat den Eintritt einer Wirtschaftskrise als wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bestätigt.
Antwort: Weder A noch B! Der BGH hat klargestellt, dass der Geschäftsführer in Krisenzeiten besonders gefordert ist, sich für die Interessen der Gesellschaft einzusetzen. Ein wichtiger Grund kann jedoch vorliegen, wenn dem Geschäftsführer die erforderliche Unterstützung versagt wird, sodass er unter unzumutbaren Bedingungen persönlich haftet.
Unser Tipp: Holt euch vorher Rechtsrat ein! Unsere Fachanwälte im Gesellschafts- und Insolvenzrecht stehen euch mit ihrer Expertise zur Seite. Gemeinsam meistern wir die Krise und gestalten die Zukunft. Weitere Informationen unter:
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Quelle: BGH Urt. v. 9.2.1978 – II ZR 189/76, NJW 1978, 1435 (1436); Urt. v. 14.7.1980 – II ZR 161/79, NJW 1980, 2415 (2416)
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