Das BVerwG hat kürzlich entschieden, dass dieser Eingriff dem Arztvorbehalt unterliegt. Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits im April 2021 die Klagen von Homöopathen abgewiesen. Die sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen steht im Fokus des Transfusionsgesetzes.
Weitere Informationen dazu findet ihr in meinem aktuellen Artikel:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-heilpraktiker-duerfen-kein-blut-abnehmen
Quelle: zu BVerwG, Urteil vom 15.06.2023 – 3 C 3.22
#BVerwG #Eigenbluttherapie #Gesundheitsrecht“ #WirberatenFreiberufler