Jetzt müssen Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge nachbessern…
Wer ab 1. August 2022 neue Mitarbeiter einstellt, ist verpflichtet, mehr #Arbeitsbedingungen schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten, d.h.
- die Dauer der #Probezeit (sofern vereinbart)
- die Zusammensetzung und Höhe der #Vergütung sowie die #Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien, #Sonderzahlungen, wobei diese und andere Bestandteile des Arbeitsentgelts jeweils getrennt anzugeben sind
- das vereinbarte #Arbeitszeitsystem mit Ruhe- und Pausenzeiten; ergänzend der Hinweis auf die Rahmenvorgaben des #Arbeitszeitgesetzes.
- bei #Schichtarbeit: Angaben zum Schichtsystem, Schichtrhythmus und den Voraussetzungen für Schichtänderungen, die Voraussetzungen für das Anordnen von Überstunden (sofern vereinbart)
- ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte #Fortbildungen
- bei #betrieblicherAltersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Hinweise zum Verfahren bei Kündigungen, mindestens aber Hinweise auf die #Schriftformerfordernis und die Fristen einer #Kündigung sowie zur Frist zur Erhebung einer #Kündigungsschutzklage
#Arbeitsrecht #Nachweisgesetz #Formerfragen #WirberatenUnternehmer